C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Vorbesitz der Klasse: B
Einschluss der Klassen: C1
Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: 21 Jahre (beschleunigte Grundqualifikation)
- 18 Jahre bei einer Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- 18 Jahre bei einer Grundqualifikationsprüfung
Befristet auf: 5 Jahre, danach für jeweils 5 Jahre (erneute Feststellung der Eignung)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
Personalausweis
Foto
ärztliche oder augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV – nicht älter als 2 Jahre
ärztliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung gem. § 11 Abs. 9 FeV nach Maßgabe der Anlage 5 zur FeV - nicht älter als ein Jahr
Ausbildung in Erster Hilfe
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Antragsgebühren der Behörde
- Foto und Erste Hilfe Ausbildung kann bei uns erworben werden
Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff (bei Vorbesitz Klasse B)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff (bei Vorbesitz Klasse C1)
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten Vorbesitz der Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 2 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
vorgeschrieben Sonderfahrten Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 1 Ausbildungseinheit (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Ausbildungseinheit (45 Minuten)
Prüfung
Theorie
37 Fragen- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
Praxis
75 Minuten Prüfungszeit
Abfahrtkontrolle vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
2 Grundaufgaben
Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!