A2
Leistungsbegrenzte Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
Personalausweis
Foto
Sehtestbescheinigung
Erste Hilfe Ausbildung (Kurs mit 9 AE)
- Foto, Sehtest Erste Hilfe können bei uns erworben werden
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Antragsgebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten bei Ersterwerb:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 4 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)vorgeschrieben Sonderfahrten bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 2 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Ausbildungseinheit (45 Minuten)bei Erweiterung von A1 auf A2 bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre:
keine theoretische Ausbildung
Ausbildung nur zur Prüfungsvorbereitung
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung maximal 6 Fehlerpunkte
Praxis
60 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
6 von 9 Grundaufgaben
bei Erweiterung von A1 auf A2 bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre:
keine theoretische Prüfung
40 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
4 von 9 Grundaufgaben
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