A1
Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Einschluss der Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
Personalausweis
Foto
Sehtestbescheinigung
Erste Hilfe Ausbildung (Kurs mit 9 AE)
- Foto, Sehtest und Erste Hilfe können bei uns erworben werden
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Antragsgebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten bei Ersterwerb:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 4 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung maximal 6 Fehlerpunkte
Praxis
45 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
6 von 9 Grundaufgaben
Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!