Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer
ASP
Das Aufbauseminar besuchen kann oder muss:
wer im Verkehrszentralregister eingetragene Punkte hat, freiwillige Teilnahme
wer die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat (ab 14 Punkten), muss das Aufbauseminar besuchen
Das Aufbauseminar darf nur einmal in 5 Jahren besucht werden.
bis 8 Punkte:
freiwillige Teilnahme
4 Punkte werden gelöscht
9 bis 13 Punkte:
die Behörde kann Sie schriftlich verwarnen und auf ein Aufbauseminar hinweisen
freiwillige Teilnahme
2 Punkte werden gelöscht
ab 14 Punkte
es folgt die Anordnung zu einem Aufbauseminar
ohne das Punkte gelöscht werden
und der Hinweis auf eine Verkehrspsychologische Beratung
für die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte gelöscht
ab 18 Punkten:
Entziehung der Fahrerlaubnis
Durchführung des Aufbauseminars:
in zwei bis 4 Wochen
mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu 135 Minuten
eine Fahrprobe zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
Ziel eines Aufbauseminars
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten (§2 Abs. 1 StVG).
Der Fahrerlaubnisbehörde ist nach Abschluss des Seminars die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn die Teilnahmebescheinigung in der festgesetzten Frist nicht eingereicht wird.
Zentrale Vergabestelle für Aufbauseminare im Landkreis Barnim:
Seminar- Termine ASF und ASP: www.seminare-barnim.de
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